Patientenverfügung
Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, sowie Patientenverfügungen.
Durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung bleiben Sie bei Krankheit und im Alter handlungsfähig. Sie bestimmen wer Sie vertritt. Eine gesetzliche und automatische Vollmacht für den Ehepartner, die Familienmitglieder und die Verwandten gibt es nicht. Eine Möglichkeit eine Patientenverfügung zu erstellen ist die Handreichung zur Christlichen Patientenvorsorge.
Referent: Michael Köhler, Betreuungsverein Schwäbisch Hall
Montag 07. November 2016, 15.00 Uhr
St. Anna-Seniorenheim Stimpfach
Kurze Straße 12
74597 Stimpfach